Der Generali Köhlbrandbrückenlauf kann am Sonnabend, 3. Oktober unter Einhaltung strenger Hygieneschutzrichtlinien stattfinden. Demnach werden insgesamt maximal 1.600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur 10. Ausgabe von Deutschlands größtem Brückenlauf zugelassen. Diese verteilen sich auf acht Intervalle à 200 Teilnehmer*innen, die in stündlicher Taktung zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr gestartet werden.
„Wir freuen uns, dass wir in Abstimmung mit der Stadt eine Lösung gefunden haben, in der für alle Beteiligten – Teilnehmende und Organisatoren – der Hygieneschutz bestmöglich gewährleistet ist und die Veranstaltung einigermaßen authentisch bleibt, um somit auch ein wichtiges Signal für den Laufsport zu senden“, erklärt Cheforganisator Frank Thaleiser vom Veranstalter MHV.
Das von ursprünglich 5.800 gemeldeten auf 1.600 Teilnehmer*innen reduzierte Starterfeld erwartet nun am 3.Oktober vor allem das seit Jahren aufs Neue unvergleichliche Erlebnis, Hamburgs Wahrzeichen im Freihafen gleich zwei Mal unter die Laufschuhe nehmen zu können. Unter ihnen ist auch Deutschlands Top Langstreckenläufer Philipp Pflieger, der im 10 Uhr Lauf starten wird. „Ich freue mich sehr darauf, nicht nur, weil es meine Premiere bei dieser besonderen Veranstaltung ist, sondern auch, weil ich mich nach inzwischen Monaten weitgehender Wettkampfabstinenz auf das grandiose Gefühl freue, zwar mit Abstand, aber eben doch gemeinsam und physisch real mit 199 beziehungsweise am Ende 1.599 weiteren Laufbegeisterten an den Start gehen zu können“, so der 33-jährige Regensburger.
Neben der marginal veränderten, jedoch auf exakt 12 Kilometer gekürzten Streckenführung (vormals 12,3 Kilometer) wird sich vor allem der organisatorische Rahmen der Veranstaltung und damit das Veranstaltungsgelände am Windhukkai (Lageplan) größtmöglich den geltenden Hygieneschutzregeln unterordnen. So gilt auf dem Veranstaltungsgelände durchgängig die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasenschutzes (Teilnehmende und Mitarbeiter der Organisation) oder Visiers (Organisatoren). Zuschauer und Begleitpersonen haben keinen Zugang zum Veranstaltungsgelände. Die Teilnehmer*innen dürfen sich nur in beschränktem Zeitrahmen – frühestens 45min. vor dem eigenen Start sowie bis maximal 60min. nach eigenem Zieleinlauf – auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Sie werden zudem im „Einbahnstraßensystem“ auf das Gelände und von dort wieder herunter geleitet. Daneben weisen Bodenmarkierungen (Startbereich) sowie Hinweisschilder (Strecke) auf die Wahrung der Abstandspflicht hin. Bislang übliche und geschätzte Veranstaltungsattribute wie Rahmenprogramm oder Siegerehrungen entfallen.
Die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln für die Teilnehmer*innen sind HIER zusammengefasst.